AGB - Conditions

3. Preise

3.1

Sämtliche Preise verstehen sich wie vereinbart und exklusive Umsatzsteuer in Euro, sofern nicht eine andere Währung mit dem Kunden vereinbart wurde. Zahlungen dürfen nur in der dafür vereinbarten Währung erfolgen.

3.2

Zwischen GM und Kunden besteht Einvernehmen darüber, dass von GM nicht sämtliche Waren, die Gegenstand des Vertrages sind, auf Lager produziert werden. Zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware können somit Umstände eintreten, welche die Herstellungskosten sowie die Lieferzeiten der zu produzierenden Waren wesentlich erhöhen und in der zu Grunde liegenden Preiskalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Berücksichtigung finden konnten.

Der Vergleichszeitraum beginnt bei Einzelbestellungen mit dem Tag der Bestellung und läuft bis zum Tag der vereinbarten Lieferung.

3.3

GM wird den Kunden schriftlich über die gewünschten Preiserhöhungen nach obigen Bestimmungen in Punkt 3.2 dieser Geschäftsbedingungen informieren. Der Kunde hat das Recht, binnen 10 Kalendertagen ab schriftlicher Information vom jeweils betroffenen Einzelvertrag oder Dauerauftrag (in beiden Fällen nur in Bezug auf noch nicht erhaltene Lieferungen bzw. Teillieferungen) zurückzutreten, wenn er das nach obigen Bestimmungen erhöhte Nettoentgelt nicht akzeptiert. GM kann einen solchen Rücktritt durch den Kunden auch einseitig wieder abwenden, wenn GM auf die aus obigen Bestimmungen resultierende Erhöhung des Nettoentgelts binnen wiederum 10 Kalendertagen ab Zugang der Kündigung durch den Kunden schriftlich gegenüber dem Kunden verzichtet.

3.4

Sofern vom GM nicht anders schriftlich vereinbart (insbesondere in Form von INCOTERMS), verstehen sich die in den unverbindlichen Kostenvoranschlägen angeführten und bestätigten Preise als verzollt, inklusive  Standardverpackungs-, Verladungs-, Transportkosten, auf Basis 30 Tage netto. Darüber hinaus anfallende Nebenkosten sind vom Kunden zu
tragen.

3.5

Wurde eine andere Währung als Euro (oder als die Landeswährung am Standort von GM) mit dem Kunden vereinbart, und wertet diese Währung gegenüber dem Euro (oder der Landeswährung am Standort von GM) nach Vertragsabschluss in einem Ausmaß von 5 Prozent und mehr im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, erhöht sich das Nettoentgelt entsprechend dieser Abwertung. GM kann eine entsprechende (nominelle) Preiserhöhung spätestens mit Übermittlung der Faktura in Rechnung stellen.

3.6

Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt oder anderweitiganders vereinbart, gilt, vorbehaltlich der obigen Bestimmungen zu Preisanpassungen wegen Erhöhung der Produktionskosten und/oder Abwertung, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preise von GM einschließlich der darin angegebenen Zu- und Abschläge. Die in den Kostenvoranschlägen von GM oder auf der GM digital Plattform  angezeigten Preise sind nicht bindend für GM und unterliegen jedenfalls der Anpassung durch GM im Falle offensichtlicher Fehler.

3.7

Abweichungen des fakturierten Preises gegenüber jenem in der Auftragsbestätigung, sofern diese aus vertraglichen Serviceentgelten wie z.B. Lagergeld oder Liefermengenzu- /abschläge resultieren, sind vom Kunden zu akzeptieren.

3.8

Abrufaufträge sind an das Vorliegen einer gültigen Lagervereinbarung gebunden, die separat zwischen GM und dem Kunden zu vereinbaren ist.