AGB - Conditions
7. Höhere Gewalt
7.1
Ereignisse höherer Gewalt, berechtigen GM, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche (insbesondere Schaden- ersatzansprüche) des Kunden, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, sofern das Ereignis Höherer Gewalt über mehr als vier Wochen andauert, ganz oder teilweise vom jeweils betroffenen Einzelvertrag oder auch Dauerauftrag zurückzutreten. GM wird den Kunden in angemessener Frist über das Vorliegen höherer Gewalt informieren und im Fall des Rücktritts vom Vertrag evtl. bereits geleistete Gegenleistungen in entsprechendem Umfang erstatten.
7.2
Als höhere Gewalt gelten sämtliche Ereignisse, deren Ursachen außerhalb der Einflusssphäre von GM liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
a.
Arbeitsstreitigkeiten jeglicher Art, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Transportmöglichkeiten, gesperrte Grenzen, behördliche Verfügungen, Exportembargos oder andere Umstände, die den Betrieb von GM beeinträchtigen; oder
b.
Naturgewalt, kriegerische Handlungen, Aufstände/Revolution, Terrorismus, Sabotage, Brandstiftung, Feuer, Naturkatastrophen, Pandemien sowie nationale und/oder internationale behördliche Maßnahmen inklusive sämtlicher für GM zu berücksichtigenden behördlichen Sanktionen (jedenfalls einschließlich US-Sanktionen, soweit deren Beachtung nach europarechtlichen Bestimmungen nicht gesetzlich zwingend unzulässig wäre), und Grenzschließungen, jeweils auch als Folge von Pandemien und/oder sonstiger Fälle von Höherer Gewalt (einschließlich sämtlicher direkter und indirekter Auswirkungen von COVID-19) sowie Nichterlangung erforderlicher behördlicher Genehmigungen; oder
c.
Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle der Vorlieferanten von GM, insbesondere als Folge von Energiekrisen oder Rohstoffversorgungskrisen, oder falls die Beschaffung von Rohstoffen in Bezug auf Preis und/oder Menge nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen erfolgen kann und dies bei Abschluss des Vertrages für GM nicht vorhersehbar war, sowie aus sämtlichen sonstigen Ursachen, die nicht von GM zu vertreten sind.