AGB - Conditions

 

10. Haftung

10.1
Alle im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche gegen GM werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

10.2
Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt. Sofern eine solche Verjährungsfrist von sechs Monaten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach der jeweils anwendbaren Rechtsordnung nicht wirksam vereinbart werden kann, gilt diese Verjährungsfrist auf die geringstmögliche, nach der jeweils anwendbaren Rechtsordnung zulässige, Mindestdauer als verlängert.

10.3
Die Haftung von GM ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf vorhersehbare Schäden beschränkt, ausgenommen in Fällen von Personenschäden und anderweitig, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.

10.4
Eine Haftung für Schäden aufgrund von Angriffen durch Dritte zur Sabotage, Informationsgewinnung und/oder Erpressung (insbesondere Cyberattacken) oder Softwarefehler (Bugs), die aufgrund einer Dritthersteller-Software auftreten, wird ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
10.5
Nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Grunde nach bestehende Schadenersatzansprüche werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, mit der Höhe des Kaufpreises der betreffenden Lieferung begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Produktions- oder Betriebsverluste, Ausfallzeiten, entgangene Umsätze oder Aufträge, gegenüber Dritten zu leistende/n vertraglichen Schadenersatz oder Vertragsstrafen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden sowie allgemein für unvorhersehbare Schäden wird im gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Für den Fall, dass eine der genannten Beschränkungen sich als ungültig erweist, gilt die Haftung von GM als auf das nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zulässige Mindestmaß beschränkt. Den Kunden trifft zudem die Pflicht zur Schadensminderung.