AGB - Conditions

 

8. Geistiges Eigentum, Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften, Geheimhaltung

8.1
Der Kunde sichert GM zu, dass die von ihm zur Ausführung vorgegebenen oder bereitgestellten Spezifikationen, einschließlich Texten, Abbildungen, grafischen Darstellungen, Strichcodes, Beschriftungen o.ä., weder einschlägige rechtliche Vorgaben noch (gewerbliche Schutz-)Rechte Dritter verletzen. GM wird den Kunden im Falle einer Geldendmachung derartiger Ansprüche entsprechend informieren. Der Kunde wird GM von derartigen Ansprüchen Dritter umfassend freistellen. Hierzu kann der Kunde nach seiner Wahl die entsprechenden Nutzungsrechte vom Dritten erwerben oder aber seine Spezifikationen so umgestalten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Darüber hinaus wird der Kunde GM alle Schäden und Kosten ersetzen, die GM aus der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter entstehen (dies auch für den Fall, dass solche Ansprüche tatsächlich nicht bestehen sollten, sofern ein entsprechend ausreichender Kostenersatz vom Dritten nicht erfolgt ).

8.2
Dem Kunden übergebene Unterlagen von GM dienen ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch, sind daher vertraulich und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von GM nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige (gewerbliche Schutz-)Rechte von GM bzw. von dessen Vorlieferanten zu wahren, und haftet für sämtliche aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultierende Schäden.

8.3
Auf Grundlage bestehender (gewerblicher Schutz-)Rechte oder bestehenden Know-hows von GM steht GM das alleinige Eigentum an allen Rechten, Rechtstiteln und Ansprüchen an und auf sämtliche/n abgeleitete/n gewerbliche/n Schutzrechte/n und sämtlichem/s abgeleitetem/s Know-how zu, die bzw. das von GM oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden im Zuge der Vertragserfüllung generiert oder entwickelt werden bzw. wird.

8.4 
GM ist berechtigt, die Firma oder ein Logo auf der hergestellten Ware anzubringen, wobei die Gestaltung der Ware nicht beeinträchtigt werden darf.