AGB - Conditions

1. Allgemeines

1.1

Nachstehend wird mit dem Begriff "GM" das Unternehmen
Grün Metall bezeichnet.


Mit dem Begriff "Kunde" wird jene natürliche oder juristische Person bezeichnet, die mit GM in Geschäftsbeziehung tritt. Der Kunde bestätigt, voll Geschäftsfähig zu sein.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss jeglicher Geschäftsbedingungen des Kunden für jeden zwischen GM und dem Kunden abzuschließenden Vertrag (im nachfolgenden der "Vertrag" genannt), auch in Form von E- Commerce Geschäften auf Basis von Bestellungen des Kunden über die Plattform www.yourgruenmetall.com digital , sowie für allfällige Folgeaufträge bei laufender Geschäftsbeziehung. Eine Bestellung durch den Kunden gilt als Annahme der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses auf seine eigenen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und/oder diese auf Schriftstücken des Kunden, insbesondere auf Bestellscheinen, abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen. INCOTERMS in der jeweils aktuellen Fassung der ICC (International Chamber of Commerce; derzeit: INCOTERMS 2020) gelten nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Zusage bzw. ausdrücklicher Vereinbarung über GM digital seitens GM und in dem darin ausdrücklich festgelegten Umfang.

1.2

Die Angebote von GM sind unverbindlich.

1.3

Für den Fall, dass der Kunde über die GM digital Plattform Ware bei GM reservieren lässt, bleibt eine solche Reservierung nur für den Zeitraum gültig, der in der jeweiligen an den Kunden ausgestellten Reservierungsvormerkung angegeben ist. Falls der Kunde innerhalb des betreffenden Zeitraums keine Bestellung für die reservierte Ware tätigt, so wird die Reservierung automatisch storniert, und GM ist nicht mehr an die Reservierung gebunden.


1.4

Bestellungen oder auch Änderungen bei bestätigten Aufträgen durch den Kunden sowie mündliche Absprachen gelten erst dann als angenommen bzw. verbindlich, wenn sie von GM mittels vertretungsbefugter Personen schriftlich bestätigt bzw. ausdrücklich über die GM digital Plattform mit GM nach dem dort festgelegten Prozedere vereinbart wurden. Korrespondenz jeglicher Art, die lediglich den Eingang einer Bestellung bestätigt (wie z.B. – jedoch nicht beschränkt auf – automatisch generierte, per E-Mail versandte elektronische Empfangsbestätigungen bei Transaktionen über die GM digital Plattform , gilt nicht als Annahme der eigentlichen Bestellung. Stillschweigen von GM gilt nicht als Zustimmung. Hinsichtlich der spezifischen technischen Schritte zur Abgabe einer Bestellung über die GM digital Plattform  wird auf die in der GM digital Plattform bzw. auf den einzelnen Purchase-Flow-Seiten angeführten Instruktionen verwiesen, die einzuhalten sind. Jegliche sonstigen entsprechenden Informationspflichten werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Enthält die Auftragsbestätigung von GM Änderungen gegenüber der Bestellung, so gelten diese Änderungen als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht binnen 48 Stunden widerspricht. Für etwaige Irrtümer im Rahmen des Bestellvorganges übernimmt GM keine Verantwortung bzw. Überprüfungspflicht, wenn nicht deren Richtigstellung seitens des Kunden prompt, spätestens jedoch binnen 24 Stunden, nach Empfang der Auftragsbestätigung erfolgt.

1.5

Bei Bestellungen durch den Kunden werden vor Produktion seitens GM, Bestätigungen über Qantität, Qualität, Maß und Oberflächenbeschaffenheit, verlangt, welche vom Kunden zu unterzeichenen bzw. durch andere Formen der Bestätigung zu akzpetieren ist. Bei etwaigen Änderungen sind diese unverzüglich GM bekannt zu geben. Änderungen nach Bestätigung des Kunden, oder nach  Beginn der Produktion, sind mit dementsprechenden Kosten verbunden. GM behält sich das Recht vor die dadurch entstanden Kosten auf den Angebotspreis aufzuschlagen.

1.6

Will der Kunde nach Auftragsbestätigung, aber spätestens 72 Stunden vor Produktion den Vertrag einseitig stornieren oder ändern (und stimmt GM im letzteren Fall einem solchen Änderung nicht zu), so hat er an GM eine (verschuldensunabhängige) Stornogebühr in Höhe von 10 Prozent des stornierten Netto-Auftragswertes zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer zu entrichten. Bei einem Storno innerhalb von 72 Stunden vor der Produktion beträgt die Stornogebühr 20 Prozent des stornierten Netto-Auftragswertes zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass GM ein geringerer Schaden als 10 bzw. 20 Prozent des stornierten Netto-Auftragswertes entstanden ist. Eine Stornierung nach Beginn der Produktion ist nicht möglich. GM obliegt die Nachweispflicht, dass die Produktion im Zeitpunkt der begehrten Stornierung bereits begonnen hat bzw. innerhalb der nächsten 72 Stunden geplant war. Weitergehende Schadenersatzansprüche von GM bleiben unberührt.


1.7

Vertrags-, Bestell- und Beschwerdesprachen sind Deutsch, Englisch.